Energiepreispauschale für Studierende: So bekommst du 200 Euro

Es war länger unklar, ob die einmalige Zahlung von 200 € als Heizkostenzuschuss auch an Studierende gelten würde. Jetzt steht fest: 3,5 Millionen Studis bekommen das Geld. Allerdings erst 2023.

Endlich Gewissheit! Nach langem Hin und Her hat der Bundestag jetzt mit einer großen Mehrheit eine einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler beschlossen. Grund sind die massiv gestiegenen Kosten für Energie, die viele Studis in eine finanziell mehr als gefährliche Lage bringen. Laut der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die einmalige Zahlung von 200 €.

Good News: Für die Pauschale müsst ihr keine Steuern bezahlen!  Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Das Geld kannst du demnächst auf einer noch nicht namentlich genannten „digitalen Plattform“ – sprich Homepage – beantragen. In diesem Jahr wird es aber leider nichts. Das Geld wird erst 2023 ausgezahlt, soll aber noch während des Winters erfolgen. Anspruch darauf haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind. 

Im Detail:

  • Studierende
  • Schüler*innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schüler*innen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schüler*innen in vergleichbaren Bildungsgängen.

Gesamtkosten von 680 Millionen Euro

Für diese Aktion nimmt der Bund 680 Millionen € in die Hand, was wir natürlich sehr begrüßen. Denn finanzielle Sorgen sind eine große psychische Belastung für Studis, wie unsere große Umfrage erst kürzlich feststellte. Die Summe wird zunächst von den Ländern der jeweiligen Bildungsstätten ausgezahlt, die es später vom Bund erstattet bekommen. Warum Studierende jedoch nur 200 € bekommen sollen, während Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen auf 300 € Anspruch haben, erschließt sich uns nicht. Schließlich ist weit über die Hälfte aller in Deutschland studierenden von Armut bedroht.

Menschen in der Ausbildung, die BAföG-Leistungen bekommen, können sich immerhin über zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 575 € freuen.

Du brauchst Hilfe bei deinem BAföG-Antrag 2022? Wir helfen dir weiter!

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