Ruhestörung – Kennst du deine Party-Rechte?

Wie laut darf eine Party sein? Ab wann spricht man von Ruhestörung und wie kannst du Ärger mit Nachbar*innen vermeiden? Bei uns erfährst du alles, was du zu Ruhestörung bei Partys wissen musst.

Studierende lieben Partys. Sie sind eine tolle Gelegenheit, um mit Freund*innen und Kommiliton*innen zusammen zu kommen. Doch was, wenn die Party zu laut wird? Vielleicht planst du selbst eine Party bei dir zu Hause und machst dir Sorgen wegen Ruhestörung. Denn die Polizei auf der Party und Ärger mit Nachbar*innen ist kein schöner Ausgang. Oder wirst du vielleicht selbst durch feiernde Nachbar*innen gestört und fragst dich, was du dagegen tun kannst? Wir verschaffen dir einen Überblick über die Rechtslage bei Ruhestörung.

Ruhestörung – die Rechtslage in Deutschland

Wenn du eine Party bei dir planst, fragst du dich bestimmt, wie laut es eigentlich werden darf. Darauf gibt es zunächst keine ganz eindeutige Antwort. Allgemein gilt aber, dass es kein Recht darauf gibt, Lärm zu machen. Lärmemissionen sollten so gut es geht vermieden werden. Nur geht eine (gute) Party eben nicht ohne einen gewissen Lärmpegel.

Wie viel Lärm nun erlaubt ist, bzw. geduldet wird, hängt daher von Uhrzeit, Ausmaß und Dauer des Lärmpegels ab. Außerdem ist die Toleranz der Nachbar*innen entscheidend. Wenn sich niemand gestört fühlt, kannst du auch bis in die Morgenstunden feiern. Aber was, wenn es zu laut wird und zu Ruhestörung kommt?

Ruhestörung gilt zunächst als eine Ordnungswidrigkeit. Denn mit dem Lärm wird gegen die Immissionsschutzbedingungen verstoßen. In diesem Fall kann es auch durchaus zu einer Anzeige kommen. Die Strafe für Ruhestörung kann bis zu 5.000 Euro Bußgeld betragen. Ein guter Grund also, um Ruhestörung bei der eigenen Party zu vermeiden.

Ab wann ist es Ruhestörung?

Auch hierfür gibt es keinen genauen Bestimmungen. Eine Dezibel-Grenze ab der man von Ruhestörung spricht, gibt es nicht. Doch dafür gibt es ein paar Regeln, die du beachten kannst, um Ruhestörung möglichst du vermeiden.

In Deutschland gilt zum Beispiel eine vorgeschriebene Nachtruhe. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 22 und 6 Uhr oder 22 und 7 Uhr. In dieser Zeit ist Musik nur noch auf Zimmerlautstärke erlaubt. Außerdem muss an Sonn-, und Feiertagen den ganzen Tag über auf Ruhe geachtet werden.

Unterschiedliche Regelungen für das Feiern im Garten oder in der Wohnung gibt es dabei nicht. Allerdings ist manchmal durch den Mietvertrag das Feiern im Garten komplett verboten. Checke also unbedingt deinen Vertrag, bevor du eine Gartenparty bei dir zu Hause planst.

Was kannst du gegen Ruhestörung tun?

Wenn du selbst nicht die Party schmeißt, sondern durch den Lärm der Nachbar*innen gestört wirst, sind hier ein paar Dinge, die du tun kannst:

Der erste Schritt ist natürlich erst einmal selbst mit den Nachbarn zu sprechen. Klingel einfach und bitte sie ein bisschen leiser zu sein. Oft ist das schon genug. Wenn die Ruhestörung nicht häufig vorkommt, lohnt es sich außerdem ein bisschen Toleranz zu zeigen. Einen Abend wirst du es schon aushalten und so sind deine Nachbar*innen bestimmt auch toleranter, wenn es bei dir mal etwas lauter wird.

Manchmal kommt es jedoch auch vor, dass man regelmäßig durch laute Partys in der Nachbarschaft gestört wird. Wenn ein Gespräch nichts hilft, kannst du als letzte Maßnahme die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.

Was kann und darf die Polizei tun?

Wie die Polizei bei einer Ruhestörung durchgreift, hängt ganz vom Ausmaß ab. Zunächst prüft sie vor Ort, ob eine Ruhestörung auch wirklich vorliegt. In den meisten Fällen ordnet sie daraufhin an, leiser zu sein und verabschiedet sich wieder.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Polizei ein weiteres Mal vorbeikommen muss. Bei einer dauerhaften Ruhestörung hat die Polizei das Recht, die Musikanlage zu beschlagnahmen. Außerdem kann sie auch deine Partygäste nach Hause schicken, falls diese zusätzlich als Störquelle angesehen werden. Ein Recht die Wohnung zu betreten, hat die Polizei jedoch nicht. Es sei denn, es liegt der Verdacht auf eine Straftat wie beispielsweise Drogenkonsum vor.

Wie vermeidest du Ärger bei deiner eigenen Party?

Damit du eine Party feiern kannst, die nicht mit der Polizei und einer Anzeige endet, sind hier ein paar Tipps:

Du könntest beispielsweise deine Nachbar*innen schon einige Tage früher vorwarnen. Das geht entweder persönlich oder mit einem Aushang im Treppenhaus. Nenne ihnen Anlass, Datum und Uhrzeit, zu der es etwas lauter werden könnte. Wenn sich daraufhin keiner bei dir meldet, kannst du davon ausgehen, dass die Nachbar*innen auch am Tag der Party tolerant sein werden.

Während der Party kannst du dann darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind. Außerdem ist es hilfreich, den Balkon oder Garten von der Partyzone auszuschließen. So kann der Partylärm eingedämmt werden. Ebenso solltest du darauf achten, nicht regelmäßig laute Partys in deiner Wohnung zu feiern. So sind deine Nachbarn toleranter, wenn es mal zu einem besonderen Anlass etwas lauter wird.

Jetzt, wo du bestens über Ruhestörung Bescheid weißt, kann deine nächste Party ja kommen. Brauchst du vielleicht noch ein cooles Motto? Dann findest du hier ein paar gute Ideen. Falls nicht feiernde Nachbar*innen der Grund für deine schlaflosen Nächte sind, sondern du einfach schlecht einschlafen kannst, haben wie hier ein paar Tipps für dich.

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