Wie barrierefrei sind deutsche Unis?

Eigentlich sollte die Barrierefreiheit an den deutschen Hochschulen längst kein Thema mehr sein. Ist es aber. Und deswegen haben wir ins die Lage mal angeschaut.

Eine Hochschule für alle.“ Unter diesem Motto sollten sich deutsche Hochschulen und Universitäten eigentlich zusammenfinden, damit jede Einrichtung für wirklich alle Studierenden geeignet ist und Teilhabe für alle ermöglicht wird. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass allen Menschen Zugang zu Hochschulbildung möglich sein muss. Dass wir davon allerdings noch immer weit entfernt sind, zeigt sich dadurch, dass längst nicht jede Uni auf alle Bedürfnisse eingestellt ist. Ddennoch bleibt die Frage: Wie sieht es mit der Barrierefreiheit an deutschen Unis aus?

Barrierefrei – was heißt das eigentlich?

Barrierefreiheit heißt im Grunde, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Veranstaltungen, Dienstleistungen etc. so aufgebaut sein müssen, dass jeder Mensch diese ohne fremde Hilfe nutzen kann.

Es gibt viele verschiedene Formen von Barrieren. Selbst welche, die man überhaupt nicht sieht – und alle gilt es zu überwinden.

Physische Barrieren

Es fängt schon mit den baulichen Barrieren an: Auf dem gesamten Campusgelände sollte es ebene Flächen, Rampen, Aufzüge und Türen, die auch für größere Rollstühle breit genug sind, ertastbare Markierungen und sanitäre Einrichtungen, die alle nutzen können, geben.

Kommunikative Barrieren

Weitere Barrieren, die es zu überwinden gilt, sind solche in der Kommunikation und der Information. Nicht nur werden Gehörlosendolmetscher*innen gebraucht, sondern auch spezielle Arbeitsmittel für Blinde. Von speziellen Anforderungen, die Menschen mit bestimmten chronischen und/oder psychischen Erkrankungen an ihre Uni stellen müssen, ganz zu schweigen.

Soziale Barrieren

Vielleicht am wichtigsten und gleichzeitig am schwierigsten zu überwinden, ist die soziale Barriere. Dabei geht es um die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, da diese immer noch oft mit Vorurteilen, Diskriminierung, Ignoranz oder sogar Feindseligkeit zu tun haben. Dieser kann man eigentlich nur mit Bildung, Informationen und offener Kommunikation entgegentreten.

Um strukturelle Barrieren zu überwinden, bieten barrierefreie Hochschulen Beratungsangebote an und haben spezielle Beauftragte als Unterstützung für Studierende mit Behinderung oder Erkrankungen ausgewiesen. Diese helfen und unterstützen, um viele Belange rund ums Studium zu bewältigen: Zusatzanträge bei der Bewerbung um ein Studium, krankheitsbedingte Fehlzeiten ausgleichen, Antrag auf Nachteilsausgleich und auf Studienassistenz oder technische Hilfsmittel.

Alle Infos zum Nachteilssausgleich, Antrag und benötige Nachweise findest du HIER.

Und wie sieht die Gesetzeslage aus?

Die UN-Behindertenrechtskonvention haben wir vorhin schon mal erwähnt. Diese besagt, dass allen Menschen mit Behinderung genauso eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden muss, wie allen anderen. So soll es weder Ausgrenzung noch Diskriminierung geben. Dafür müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Aus dem Grundgesetz geht außerdem der Gleichheitsgrundsatz hervor, welcher festlegt, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ein Recht auf den oben genannten Nachteilsausgleich haben. Das heißt, alles, was sich für sie als Nachteil gegenüber einem Menschen ohne Behinderung erweist, muss ausgeglichen werden.

Auch das Hochschulrahmengesetz soll dafür sorgen, dass allen Menschen gleichermaßen Teilhabe gewährleistet wird. Das Gesetz verankert, dass Hochschulen Studien- und Prüfungsbedingungen so anpassen müssen, dass alle Angebote von jedem möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können (Hochschulrahmengesetz § 2, 4). Die Landeshochschulgesetze präzisieren die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch einmal.

Wurde das nicht schon alles durchgesetzt?

Leider nein. Laut dem Deutschen Studentenwerk brauchen Menschen mit Behinderung länger bis zum Studienabschluss, da ihnen immer noch zu viele Steine in den Weg gelegt und Barrieren nicht oder noch nicht ausreichend beseitigt werden. Auch brechen Studierende mit Beeinträchtigungen wesentlich öfter das Studium ab.

Liest man Berichte von Studierenden mit Behinderung, kommt man schnell zu dem Schluss, dass immer noch viel getan werden muss. Aber wie?

Barriere entdeckt – was nun?

Laut der UN-Behindertenrechtskonvention sind Hochschulen dazu verpflichtet, bestehende Barrieren an ihrem Institut festzustellen und dann zu beseitigen. Allerdings müssen diese Beseitigungen erst „nach und nach“ geschehen, sofern niemand durch die Barrieren davon abgehalten wird, an Angeboten der Hochschule teilzunehmen. Sollte dies doch der Fall sein, ist die Hochschule dazu verpflichtet, die Barriere sofort zu beseitigen, da es sich sonst um eine verbotene Diskriminierung handelt.

Werden solche Maßnahmen nicht (oder noch nicht) umgesetzt, wird das beispielsweise mit Denkmalschutz oder mit fehlenden Geldern begründet. Oder man versucht die Verantwortung gleich von sich zu schieben: Die Studierenden könnten sich ja den Stoff zu einem Seminar selbst erarbeiten, wenn sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können.

Allerdings liegt es nicht nur an Menschen mit Behinderungen, diese dringend benötigten Veränderungen herbeizuführen. Sondern auch an uns als Gesellschaft.

Du kannst was tun! Und solltest es auch.

Siehst du an deiner Uni, dass es einem Studenten erschwert wird, zum Hörsaal zu kommen, oder eine Studentin am Nachteilsausgleich gehindert wird? Dann mach deine Uni darauf aufmerksam. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es dich selbst unmittelbar betrifft oder nicht. Denn nur so können wir etwas verändern!

Hast du vor zu studieren und bist dir nicht sicher, welche Uni auf deine Bedürfnisse eingestellt ist? HIER findest du Förderungen, die baulichen Voraussetzungen einer Uni, individuelle Beratungsangebote und die richtigen Ansprechpartner*innen.

Weitere nützliche Infos gibt es außerdem beim Deutschen Studentenwerk.

Du willst dich für Menschen mit Behinderung engagieren? Dann ist vielleicht der Studi-Job als Freizeitassistent*in genau das Richtige!

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