Die staatliche Studienfinanzierung BAföG (aka Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt verschiedene Ausbildungsgruppen (Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Praktikant*innen) bereits seit dem Jahr 1971. Durch die BAföG-Förderung soll eine Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem gewährleistet werden.
2022 gab es die lang ersehnte Reform der Studienfinanzierung – nicht ohne Kritik. Wie und wann du BAföG beantragen kannst und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit du BAföG erhältst und mit wie viel Geld du rechnen kannst, erfährst du bei Captain Campus.
Wofür steht die Abkürzung BAföG?
Ganz einfach: Ausgeschrieben steht BAföG für das sperrige Wort „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Das will sich natürlich niemand antun. Deswegen ist die Abkürzung mittlerweile der inoffiziell-offizielle Name für die staatliche Förderung.
Was genau ist das BAföG?
Mithilfe einer BAföG-Förderung sollen sich junge Menschen eine Ausbildung leisten und finanzieren können. Studierende erhalten die BAföG-Förderung also, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern nicht ausreichen, um eine Ausbildung finanziell zu stemmen. Das Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als zinsloses Darlehen ausgezahlt, die andere Hälfte erhält der Studierende als Zuschuss (= Geschenk). Das heißt, du musst nach deinem Studium nur die Hälfte der Förderung zurückzahlen.
Bedingungen für dein BAföG
Um finanzielle BAföG-Förderung zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
✔️ Erstausbildung: Du musst eingeschriebene*r Studierende*r an einer deutschen Hochschule oder Akademie sein. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nur die Erstausbildung gefördert werden kann. Solltest du ein zweites Bachelorstudium nach dem abgeschlossenen ersten Bachelorstudium planen, wird dieses in der Regel nicht mehr gefördert.
✔️Einkommen: Du musst deinen finanziellen Bedarf nachweisen. Das bedeutet, dass du dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das deiner Eltern offenlegen musst. Beachte: Wertgegenstände wie beispielsweise der eigene PKW müssen im BAföG mit aktuellem Zeitwert angegeben werden.
✔️Alter: Du darfst bei der Einschreibung zum Studium nicht älter als 45 Jahre alt sein. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
✔️Fristen: Soll deine Förderung pünktlich zum Beginn des Studiums ausgezahlt werden, gilt es einige Fristen zu beachten! Die Bearbeitung eines BAföG-Antrags dauert in der Regel ca. 2-3 Monate. Möchtest du also im Oktober deine Förderungen erhalten, empfiehlt es sich, den Antrag drei Monate (selbst der letzte Tag im Monat wäre in Ordnung) vorher beim zuständigen BAföG-Amt einzureichen. Solltest du deinen BAföG-Antrag per Post versenden, zählt nicht das Datum des Poststempels, sondern das Datum, wann der Antrag beim Amt ankommt.
Aufgrund der jüngsten BAföG-Reform sind aktuell so viele Menschen für die Förderung berechtigt, wie lange nicht mehr. Entsprechend überarbeitet sind die Behörden. Stelle dich also auf eine längere Wartezeit ein.
Welche Unterlagen brauche ich für einen BAföG Antrag?
Um dich auf deinen kommenden BAföG-Antrag vorzubereiten, empfehlen wir dir, folgende Dokumente zusammen zu suchen. Das erleichtert dir das Ausfüllen des BAföG-Antrages enorm:
✔️ Eigener vollständiger Lebenslauf (Oberstufe bis zum Erstellen des BAföG-Antrags)
✔️Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
✔️Höhe der Studiengebühren in Erfahrung bringen
✔️Aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung
✔️Deinen Mietvertrag (wenn du nicht mehr daheim wohnst)
✔️Nachweis deines Vermögens (u.a. aktuelle Kontoauszüge, Fahrzeugpapiere, Versicherungen, Urkunden bei Grundbesitz, etc.)
✔️Die Steuerbescheide deiner Eltern aus dem vorletzten (!) Jahr
✔️Aktueller Nachweis deiner Schulden
✔️Sozialversicherungsnummer
Wenn du diese Unterlagen zusammen hast und die benötigten Formulare ausgefüllt hast, kannst du den BAföG-Antrag digital (BAföG digital beantragen) oder klassisch per Papierformular im BAföG-Amt einreichen. Das BAföG-Amt berät dich gerne, wenn du noch Unklarheiten bezüglich des Antrags hast. Du findest es meistens in der Nähe des Studierendenwerkes deiner Hochschule.
Tipp: Lasse dir von deiner Behörde schriftlich bestätigen, dass deine Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind. Es kann schon mal passieren, dass eine Unterlage verloren geht. Im schlimmsten Fall muss der Antrag dann ganz von vorne starten – inklusive der Wartezeit.
Wie hoch ist meine BAföG-Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von vielen Faktoren. Daher kann man auf diese Frage keine pauschale Antwort geben. Viele Webseiten bieten sogenannte BAföG-Online-Rechner (zum Beispiel der BAföG Rechner von MyStipendium oder dem BAföG-Rechner von Studis-Online) an und berechnen mit wenigen Informationen relativ genau, ob dir BAföG zusteht und wie hoch die Förderung ausfällt.
Muss der BAföG-Antrag nur einmal eingereicht werden?
Leider nein. Wird dein BAföG-Antrag bewilligt, wirst du aktuell nur für 12 Monate gefördert. Wenn du also im darauffolgenden Studienjahr weiterhin und ohne Unterbrechungen Förderungen erhalten möchtest, musst du frühzeitig einen weiteren BAföG-Antrag ausfüllen und einreichen. Dabei handelt es sich dann um einen BAföG-Folgeantrag. Beim zweiten Antrag sinkt der Aufwand zumindest ein wenig, da bei diesem Antrag beispielsweise kein aktueller Lebenslauf mit eingereicht werden muss.
Wie lange erhalte ich die BAföG-Förderung?
Du erhältst die BAföG-Förderung so lange, wie die Regelstudienzeit deines Studiengangs dauert. In der Regel sind dies 6 Semester im Bachelor und 4 Semester im Master. Ab dem 5. Semester musst du deinem Folgeantrag zusätzlich einen Leistungsnachweis anhängen. Sollte sich der Studienabschluss evtl. nach hinten verschieben – zum Beispiel aufgrund von fehlenden ECTS – kann sich der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzen.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben verschiedene Bundesländer die Regelstudienzeit für Studierende, die im Jahr 2020 eingeschrieben waren, um ein Semester verlängert. Dies bedeutet, dass Bachelorstudierende einen Anspruch auf 7 Semester BAföG haben (5 Semester im Master).
Kann ich BAföG jetzt noch beantragen?
Es gibt keine feste Frist bzw. Deadline, bis wann du deinen BAföG-Antrag einreichen musst. Wenn du beispielsweise im Oktober BAföG beantragst und der Bescheid im Dezember bewilligt wird, bekommst du die Förderung für die Monate Oktober und November nachgezahlt. Ist dein BAföG-Antrag aktuell noch nicht vollständig, da dir bestimmte Dokumente fehlen, ist es trotzdem ratsam, den BAföG-Antrag einzureichen und die fehlenden Dokumente nachzureichen.
In dringenden Fällen kannst du sogar einen formlosen BAföG-Antrag stellen. Dazu genügt ein Brief mit folgenden Informationen, den du beim BAföG-Amt einreichen kannst:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Antragstext
Darf ich mit einer BAföG-Förderung nebenbei arbeiten?
Ja, der Freibetrag, den man dazuverdienen darf, liegt aktuell bei 6.240 € pro Jahr. Sollte man also einen Mini-Job neben dem Studium haben, darf man im Monat 520 € dazuverdienen, ohne dass dies einen Einfluss auf die BAföG-Förderung hat. Solltest du beispielsweise nur 2 Monate in den Ferien arbeiten, darfst du auch mehr als 520 € pro Monat verdienen. Du solltest nur die Grenze von 6.240 € für ein Jahr (2 Semester) im Hinterkopf behalten und nicht überschreiten.
Wann muss ich die BAföG-Förderung zurückzahlen?
Das BAföG-Darlehen (nicht der Zuschuss) muss 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden. Der maximale Zeitraum für die Tilgungsraten beträgt 20 Jahre. Wenn du schon neben dem Studium etwas Geld für die zukünftige BAföG-Rückzahlung auf die Seite legst, wird dir bei der Rückzahlung ein Rabatt gewährt. Solltest du dein BAföG-Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen können, wird dir sogar ein Rabatt in Höhe von bis zu 50 % angeboten.
Vielleicht kann Familie oder Freunde dir durch einen zinslosen Kredit dabei helfen, deine BAföG-Schulden direkt am Ende des Studiums und am Stück zu bezahlen. Damit lässt sich viel Geld sparen!
Muss ich das ganze BAföG zurückzahlen?
Nein, nach deinem Studium musst du nur einen Teil der Förderung zurückzahlen. Die maximale Darlehenssumme ist auf aktuell 10.010 € gedeckelt. Mehr als diese Summe muss keiner dem Staat (genau genommen: dem Bundesverwaltungsamt) zurückzahlen. Solltest du beispielsweise den BAföG-Höchstsatz von aktuell 934 € bekommen und 10 Semester studieren (Bachelor + Master), würdest du mit 56.040 € gefördert werden (60 Monate zu jeweils 934 €) – davon müsstest du aber nur 10.010 € zurückzahlen.
Vergiss nicht, dass den Behörden immer deine aktuelle Adresse bekannt sein muss. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man während des Studiums umzieht. Sollte das Bundesverwaltungsamt deine aktuelle Adresse am Ende deines Studiums nicht kennen, wirst du eine Gebühr von 25 € zahlen müssen.
Ich habe kein BAföG erhalten, komme trotzdem kaum über die Runden. Welche Alternativen gibt es?
Sollte dein BAföG-Antrag nicht bewilligt werden, ist das kein Grund den Kopf hängen zu lassen! Es gibt unterschiedliche Stipendien (Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) und Studienkredite (Bildungskredit in Zusammenarbeit mit der KfW), die dir finanziell aushelfen können.
Wenn dir kein BAföG zusteht, kannst du versuchen, das sogenannte Wohngeld zu beantragen. Wir erklären dir, wie das geht.
Fazit
Den positiven BAföG-Bescheid zu erhalten ist mit Aufwand verbunden, doch die Mühen lohnen sich. Auch wenn die finanzielle Unterstützung nicht sehr hoch ausfallen sollte, profitiert man noch von anderen Vorteilen, wenn man BAföG bezieht. So wird man beispielsweise vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreit – das würde dich ansonsten ca. 200 € im Jahr kosten.
Es gibt am Markt auch Anbieter, die dich bei der BAföG-Beantragung unterstützen. Sie übernehmen sehr viel des bürokratischen Aufwands, machen dies aber natürlich nicht kostenlos.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem BAföG-Antrag!