Hast du Anspruch auf Wohngeld? Die schlechte Nachricht gleich vorweg – es ist relativ unwahrscheinlich, dass du als studierende Person Wohngeld bekommst. Denn wer BAföG oder sonstige Leistungen vom Staat bekommt, fällt automatisch raus. Und auch der Grund für die BAföG-Absage ist entscheidend. Es kann sich aber trotzdem lohnen, genauer hinzuschauen. So spielen dein Alter, deine Wohnsituation und viele andere Faktoren eine große Rolle. Aber der Reihe nach!
Was ist das Wohngeld?
Einfach gesagt ist das Wohngeld ein Zuschuss zur Miete vom deutschen Staat, auf den Menschen mit einem geringen Einkommen Anspruch haben.
Wie viel Wohngeld es gibt, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl an Menschen, die gemeinsam in der Wohnung leben
- dem Verdienst aller Menschen, die in der Wohnung leben
- wie hoch die Miete der Wohnung ist
Im Schnitt soll das Wohngeld demnächst auf rund 190 Euro im Monat erhöht werden. Du kannst auch den Wohngeld-Rechner nutzen, um deine Aussichten einzuschätzen.
Die Auszahlung kommt von den Ländern beziehungsweise den Gemeinden. Dort gibt es die jeweils zuständige Wohngeldbehörde, bei der du das Wohngeld schriftlich beantragen kannst. Dort gibt es die passenden Antragsformulare und eine Beratung.
Du solltest beachten, dass das Wohngeld nicht rückwirkend ausgezahlt wird. Das heißt, dass du erst Geld ab deinem Antrag bekommst, wenn er bewilligt wird.
Bekommen Studierende Wohngeld?
Die deutsche Bürokratie ist starrer und unbeweglicher als ein im Suezkanal festgefahrener Frachter. Und so fallen Studierende beim Wohngeld leider oft raus, denn sie haben „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG. Die Rechtslage kannst du bei Interesse im § 20 WoGG nachlesen. Die beiden Förderungsgesetze stehen demnach in Konkurrenz zueinander, da im BAföG schon eine Subvention der Wohnkosten enthalten ist. Theoretisch.
Wichtig: Bevor du Wohngeld beantragen kannst, musst du einen BAföG-Antrag gestellt haben!
In der Praxis kannst du als studierende Person auch dann vom Wohngeld ausgeschlossen sein, wenn dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Entscheidend ist der Grund. Bekommst du kein BAföG, weil das Einkommen deiner Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner*innen oder dein eigenes Einkommen/Vermögen zu hoch ist, bist du ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen. Denn dann greift die Unterhaltspflicht deiner Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner*innen.
Auch andere Sozialleistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld stehen mit dem Wohngeld in Konkurrenz und schließen dich von einer Subventionierung aus. Denn auch bei diesen Leistungen sind Zuschüsse zum Wohnen schon eingerechnet. Theoretisch.
Wann können Studierende Wohngeld beantragen?
Als Student*in hast du in folgenden Fällen Anspruch auf das Wohngeld:
✔️ deine Ausbildung ist keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG ist (§ 2 BAföG).
✔️ du dein Studium nur in Teilzeit machst (Ausschluss nach § 2 Abs. 5 BAföG, der besagt, dass ein Förderungsanspruch die volle Arbeitskraft für das Studium voraussetzt)
✔️ du bekommst Leistungen von Begabtenförderungswerken (§ 2 Absatz 6 Nr. 2 BAföG).
✔️ du erfüllst nicht die Voraussetzungen für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums (§ 7 Absatz 2 BAföG).
✔️ du ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund die Ausbildung abbrichst oder die Fachrichtung wechselst (§ 7 Absatz 3 BAföG).
✔️ du Ausländer*in bist und nicht die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllst.
✔️ du die Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG überschritten hast. Die Grenze liegt bei 30 Jahren im Bachelor- und 35 Jahren im Master-Studium.
✔️ die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten ist (§ 15 Absatz 2 BAföG) und die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Absatz 3 BAföG) oder für eine Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Absatz 3a BAföG) nicht erfüllt sind.
✔️ du keinen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorgelegt hast.
✔️ BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird.
Wir hoffen dir mit diesem Überblick geholfen zu haben. Aktuell bekommen in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen in rund 600.000 Haushalten das Wohngeld. Wir drücken dir die Daumen, dass es bei dir bei Bedarf ebenfalls klappt.
Du musst neben dem Studium jobben? Wir geben dir einen Überblick darüber, was du als Werkstudent*in beachten musst.