Du bist für dein Studium in Deutschland umgezogen und möchtest in eine WG einziehen oder selbst eine gründen? Dann solltest du dich dringend mit den Grundlagen des WG-Mietrechtes vertraut machen. Denn auch wenn in deinem Leben gerade viel spannendere Dinge passieren, kann Nichtwissen in diesem Fall im Extremfall zum Abbruch des Studiums führen. Denn die Lage für studentisches Wohnen ist leider alles andere als entspannt. Du solltest also genau wissen, worauf du dich einlässt.
Nicht gerade ein sexy Thema, über das du stundenlang recherchieren willst? Keine Sorge – wir haben für dich die Basics in diesem Artikel in aller Kürze zusammengefasst. Danach kennst du den Unterschied zwischen Hauptmiete, Untermiete und Zwischenmiete. Ein guter Anfang!
Mietrecht WG: Hauptmiete
Als Hauptmieter*in mietest du ein Mietobjekt von Vermieter*innen an. Du bist für den Zustand der Wohnung haftbar und bist die wichtigste Ansprechperson bei Fragen rund um die Wohngemeinschaft.
Vor allem in WGs kommt es oft vor, dass es eine*n Hauptmieter*in und mehrere Untermieter*innen gibt. Das Verhältnis zwischen Untermieter*in und Hauptmieter*in ist das Gleiche wie zwischen Hauptmieter*in und Vermieter*in. Endet der Mietvertrag der Hauptmieterin oder des Hauptmieters, hat das auch Auswirkungen auf die Untermieter*innen. Will ein*e neue*r Untermieter*in in die Wohnung einziehen, muss der oder die Vermieter*in vorher um Erlaubnis gebeten werden.
Als Hauptmieter*in bist du dafür verantwortlich, dass Miete, Nebenkosten und Internetgebühren rechtzeitig beglichen werden. Können WG-Mitglieder beispielsweise ihre Miete nicht rechtzeitig zahlen, musst du als Hauptmieter*in für die Kosten aufkommen. Lasse dir also unbedingt für alle Untermieter*innen eine Bürgschaft ausstellen. So musst du das fehlende Geld zwar trotzdem der Person vorstrecken, der eure Wohnung gehört, kannst es aber deutlich einfachen von den bürgenden Personen einfordern. Das gibt dir Rechtssicherheit.
Auch wenn Vertrauen eine tolle Sache ist, sind Menschen nun einmal Menschen. Und auch die Beziehungen mit deinen Mitbewohner*innen können sich manchmal um 180 Grad drehen. Denn gut miteinander auskommen und gut miteinander wohnen, sind zwei komplett verschiedene Welten. Niemand wird es dir heutzutage in Deutschland übel nehmen, wenn du auf einer (Eltern)Bürgschaft deiner Untermieter*innen bestehst. Wenn du selbst nur zur Untermiete wohnst, gilt das Gleiche für dich – es ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine ganz normale rechtliche Absicherung.
Außerdem trägst du als Hauptmieter*in die Verantwortung, wenn die Wohnung durch deine Mitbewohner*innen zu Schaden kommt. Umgekehrt sind aber auch Untermieter*innen von Hauptmieter*innen abhängig, wenn diese beispielsweise die Miete nicht rechtzeitig begleichen und der oder die Vermieter*in die Wohnung deshalb kündigt.
In der Regel überweisen dir deine Untermieter*innen den Betrag für ihre Zimmer einzeln. Du wiederum überweist zum Monatsanfang die komplette Miete an den oder die Eigentümer*in. Damit es zu keinen Überschneidungen kommt, bei denen das Geld deiner Mitbewohner*innen noch nicht auf deinem Konto liegt, du aber schon überwiesen hast, ist ein Konto-Dispo empfehlenswert. So werden eventuelle Lücken von einigen Tagen automatisch überbrückt, solltest du ins Minus gehen. Alternativ bekommst du die Miete von deinen Untermieter*innen in der Mitte des Vormonats und bewahrst es bis zum Monatsanfang auf.
Ist dir das zu risky, können alternativ auch alle Mitglieder einer WG einen eigenen Mietvertrag mit dem oder der Vermieter*in abschließen. So gibt es keine Untermieter*innen und alle haben dasselbe Recht.
Untermiete
Grundsätzlich darfst du eine Wohnung nur untervermieten, wenn du die Erlaubnis des oder der Vermieter*in hast. Diese Erlaubnis solltest du dir am besten schriftlich einholen. In vielen Mietverträgen ist das Recht zur Untermiete bereits festgelegt. Das gilt gerade für WGs. Der oder die Vermieter*in darf die Untermiete zwar nicht aus willkürlichen Gründen verbieten, hat aber trotzdem ein Mitspracherecht.
Zur Bewilligung der Untermiete muss ein „berechtigtes Interesse“ bestehen. Gemeint sind dabei persönliche oder wirtschaftliche Gründe, die nach Abschluss des Mietvertrags entstehen, beispielsweise:
- dass du dir die Wohnung ohne Untermieter*in nicht leisten kannst
- du mit deiner oder deinem Partner*in zusammenziehen willst
- du selten in der Wohnung bist & dich vor Einbruch schützen willst
- du für eine bestimmte Zeit im Ausland oder einer anderen Stadt bist
Wenn du die gesamte Wohnung zur Untermiete anbieten willst, gelten diese Gründe nicht, sondern nur die Erlaubnis des oder der Vermieter*in. Die Untermiete kann dir der oder die Vermieter*in verbieten, wenn:
- Der Hausfrieden dadurch gestört wird
- Die Wohnung durch die Untermiete zweckentfremdet wird
- Zu viele Personen pro Quadratmeter in der Wohnung leben
Wird die Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet, kann das eine Kündigung zur Folge haben – Im Worst-Case sogar fristlos.
In der Realität einer WG, wechseln die Untermieter*innen relativ häufig. Für jeden neuen Mensch in deiner Wohngemeinschaft musst du einen neuen Vertrag aufsetzen, dem auch der oder die Hauptmieter*in zustimmen muss. Einfach so wechseln kann zu erheblichen Problemen bis hin zur Kündigung der gesamten WG führen. Das ist es nicht wert!
Eine Vorlage für einen Untermietvertrag bekommst du hier.
Zwischenmiete
Die Zwischenmiete ähnelt in der vertraglichen Lage sehr der Untermiete, nur eben mit zeitlicher Befristung. Das wird spannend, wenn du beispielsweise ein Auslandssemester oder Praktikum in einer anderen Stadt machst.
Zwischenmiete ist eine großartige Lösung, wenn du dein Zimmer vermieten willst, während du nicht in der Wohnung bist. Bei einem Auslandssemester kann es sonst beispielsweise teuer werden, wenn du für zwei Unterkünfte bezahlen musst und eine davon gar nicht nutzt. Entstehen durch den oder die Zwischenmieter*in allerdings Schäden an der Wohnung, haftet der oder die Hauptmieter*in.
In jedem Fall muss die Zwischenmiete im Vorfeld im Mietvertrag festgehalten worden sein. Du kannst dir auch nachträglich die schriftliche Genehmigung des Eigentümers holen.
Kein Glück mit der WG? Probiere doch mal die Studentenwohnheime des Deutschen Studentenwerkes aus! Wir erklären dir, wie du dich dafür bewerben kannst.